Grüntee-Extrakt
Was ist Grüntee-Extrakt?
Grüntee-Extrakt wird aus den Blättern der Teepflanze Camellia sinensis gewonnen. Die Blätter werden getrocknet und dann mit Wasser oder anderen Lösungsmitteln extrahiert, um die wertgebenden Inhaltsstoffe zu konzentrieren. Dieser Prozess hebt die natürlichen Polyphenole und Flavonoide hervor.
Ist Grüntee-Extrakt vegan?
Grüntee-Extrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Grüntee-Extrakt glutenfrei?
Er ist weder glutenhaltig noch gehört er zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Grüntee-Extrakt zu den Hauptallergenen?
Grüntee-Extrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Grüntee-Extrakt verwendet?
Grüntee-Extrakt wird wegen seines intensiven Geschmacks und seiner antioxidativen Eigenschaften geschätzt.
Ist Grüntee-Extrakt unbedenklich?
Grüntee-Extrakt ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und unterliegt daher nicht der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe.
Verwendungszweck
Grüntee-Extrakt wird wegen seines intensiven Geschmacks und seiner antioxidativen Eigenschaften geschätzt. Er wird häufig in Getränken wie Eistees und Energydrinks eingesetzt, um ein frisches Aroma zu verleihen. Auch in Süßwaren und Nahrungsergänzungsmitteln findet er Verwendung.
Gesundheitliche Hinweise
Grüntee-Extrakt ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und unterliegt daher nicht der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Grüntee-Extrakten im Rahmen von Novel-Food-Bewertungen betrachtet. Bei üblichem Verzehr werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Die Inhaltsstoffe von Grüntee, wie Katechine, werden in zahlreichen wissenschaftlichen Studien untersucht, wobei die Ergebnisse teils uneinheitlich sind.
Allergeninformationen
Grüntee-Extrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er ist weder glutenhaltig noch gehört er zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Grüntee-Extrakt
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