Zutat

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden gemahlene extrahierte Vanilleschoten als natürliches Aroma- und Geschmacksmittel in einer Vielzahl von …

Was ist Gemahlene extrahierte Vanilleschoten?

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten sind das Ergebnis eines Prozesses, bei dem die Samen aus reifen Vanilleschoten gewonnen und anschließend gemahlen werden. Vanille wird aus den fermentierten Samenkapseln von Orchideen der Gattung Vanilla gewonnen, wobei die Bourbon-Vanille aus Vanilla planifolia die bekannteste Sorte ist. Dieser Prozess konzentriert das charakteristische Aroma und den Geschmack der Vanille.

Ist Gemahlene extrahierte Vanilleschoten vegan?

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Gemahlene extrahierte Vanilleschoten zu den Hauptallergenen?

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Gemahlene extrahierte Vanilleschoten verwendet?

Hersteller verwenden gemahlene extrahierte Vanilleschoten als natürliches Aroma- und Geschmacksmittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln.

Ist Gemahlene extrahierte Vanilleschoten unbedenklich?

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten sind kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegen daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden gemahlene extrahierte Vanilleschoten als natürliches Aroma- und Geschmacksmittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln. Sie verleihen Produkten wie Eiscreme, Backwaren, Desserts und Süßwaren einen süßen, blumigen und cremigen Vanillegeschmack. Die gemahlenen Schoten können auch zur Textur und Optik beitragen.

Gesundheitliche Hinweise

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten sind kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegen daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Sie werden als Lebensmittelzutat verwendet und sind in üblichen Verzehrmengen unbedenklich. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verzehr von Vanilleschoten in normalen Lebensmittelmengen.

Allergeninformationen

Gemahlene extrahierte Vanilleschoten sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Lebensmittel mit Gemahlene extrahierte Vanilleschoten

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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