Bohnenpaste
Was ist Bohnenpaste?
Bohnenpaste ist eine Zubereitung aus gekochten und pürierten Bohnen, oft mit Zucker oder anderen Süßungsmitteln verfeinert. Sie wird häufig aus roten Adzukibohnen oder Sojabohnen hergestellt und ist eine traditionelle Zutat in vielen asiatischen Desserts. Die Herstellung beinhaltet das Kochen der Bohnen, das Entfernen der Schalen und das anschließende Pürieren zu einer feinen Paste.
Ist Bohnenpaste vegan?
Bohnenpaste ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Bohnenpaste zu den Hauptallergenen?
Bohnenpaste kann Sojabohnen enthalten, welche ein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind.
Wofür wird Bohnenpaste verwendet?
Bohnenpaste dient als süße Füllung oder als Geschmacksgeber in Backwaren wie Mondkuchen und Mochi sowie in Süßwaren.
Ist Bohnenpaste unbedenklich?
Bohnenpaste ist in der Regel kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Bohnenpaste dient als süße Füllung oder als Geschmacksgeber in Backwaren wie Mondkuchen und Mochi sowie in Süßwaren. Sie verleiht Produkten eine charakteristische Süße und Textur. Hersteller verwenden sie, um authentische Geschmacksprofile zu erzielen und die sensorischen Eigenschaften von Desserts zu verbessern.
Gesundheitliche Hinweise
Bohnenpaste ist in der Regel kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die gesundheitlichen Auswirkungen hängen von den verwendeten Zutaten ab, insbesondere vom Zuckergehalt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine zuckerreduzierte Kost. Die EFSA hat verschiedene Zuckerarten und Süßungsmittel bewertet, jedoch nicht die Bohnenpaste als solche.
Allergeninformationen
Bohnenpaste kann Sojabohnen enthalten, welche ein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind. Bei Verwendung von Sojabohnen muss dies im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden.
Lebensmittel mit Bohnenpaste
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