Zutat · E951

Aspartam

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Aspartam wird als kalorienarmer Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, insbesondere …

Was ist Aspartam?

Aspartam ist ein künstlicher Süßstoff, der etwa 200-mal süßer ist als Zucker. Er wird durch chemische Synthese aus den Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin hergestellt. Aspartam ist kein Zucker und liefert praktisch keine Kalorien.

Ist Aspartam vegan?

Aspartam ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Aspartam zu den Hauptallergenen?

Aspartam ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Aspartam verwendet?

Aspartam wird als kalorienarmer Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, insbesondere dort, wo Zucker reduziert werden soll.

Ist Aspartam unbedenklich?

Aspartam ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Aspartam wird als kalorienarmer Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, insbesondere dort, wo Zucker reduziert werden soll. Dazu gehören Diät-Getränke, zuckerfreie Süßwaren, Kaugummis, Desserts und Molkereiprodukte. Es wird wegen seines zuckerähnlichen Geschmacks und seiner hohen Süßkraft geschätzt.

Gesundheitliche Hinweise

Aspartam ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) haben Aspartam bewertet. Bei der Aufnahme von Aspartam in üblichen Mengen gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinbevölkerung, mit Ausnahme von Personen mit der seltenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie (PKU). Bei PKU muss die Aufnahme von Phenylalanin streng begrenzt werden, und da Aspartam Phenylalanin enthält, muss dies auf Produkten mit Aspartam gekennzeichnet sein.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt1000
3 Speiseeis800
4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake300
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven1000
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott1000
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte1000
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse1000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG2000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren2000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren6000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren1000
5.3 Kaugummi2500
5.3 Kaugummi5500
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4350
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.42000
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.41000
6.3 Frühstücksgetreidekost1000
7.2 Feine Backwaren1000
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet300
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
12.4 Senf350
12.5 Suppen und Brühen110
12.6 Soßen350
12.7 Salate und würzige Brotaufstriche350
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)1000
13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013800

Angezeigt werden die ersten 30 von 44 Lebensmittelkategorien. Die übrigen Kategorien fehlen hier; steht eine Verwendung nicht in dieser Tabelle, heißt das also nicht, dass sie unzulässig ist. Zum vollständigen Eintrag.

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Aspartam ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den dort genannten Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Aspartam

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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