Aspartam
Was ist Aspartam?
Aspartam ist ein künstlicher Süßstoff, der etwa 200-mal süßer ist als Zucker. Er wird durch chemische Synthese aus den Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin hergestellt. Aspartam ist kein Zucker und liefert praktisch keine Kalorien.
Ist Aspartam vegan?
Aspartam ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Aspartam zu den Hauptallergenen?
Aspartam ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Aspartam verwendet?
Aspartam wird als kalorienarmer Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, insbesondere dort, wo Zucker reduziert werden soll.
Ist Aspartam unbedenklich?
Aspartam ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Aspartam wird als kalorienarmer Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, insbesondere dort, wo Zucker reduziert werden soll. Dazu gehören Diät-Getränke, zuckerfreie Süßwaren, Kaugummis, Desserts und Molkereiprodukte. Es wird wegen seines zuckerähnlichen Geschmacks und seiner hohen Süßkraft geschätzt.
Gesundheitliche Hinweise
Aspartam ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) haben Aspartam bewertet. Bei der Aufnahme von Aspartam in üblichen Mengen gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinbevölkerung, mit Ausnahme von Personen mit der seltenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie (PKU). Bei PKU muss die Aufnahme von Phenylalanin streng begrenzt werden, und da Aspartam Phenylalanin enthält, muss dies auf Produkten mit Aspartam gekennzeichnet sein.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 1000 |
| 3 Speiseeis | 800 |
| 4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake | 300 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 1000 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 1000 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 1000 |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 1000 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 1000 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 1000 |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | 2000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 2000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 6000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 1000 |
| 5.3 Kaugummi | 2500 |
| 5.3 Kaugummi | 5500 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 350 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 2000 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 1000 |
| 6.3 Frühstücksgetreidekost | 1000 |
| 7.2 Feine Backwaren | 1000 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 300 |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 12.4 Senf | 350 |
| 12.5 Suppen und Brühen | 110 |
| 12.6 Soßen | 350 |
| 12.7 Salate und würzige Brotaufstriche | 350 |
| 13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5) | 1000 |
| 13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 800 |
Allergeninformationen
Aspartam ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den dort genannten Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Aspartam
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