Ammoniumphosphatide
Was ist Ammoniumphosphatide?
Ammoniumphosphatide sind Salze der Phosphorsäure, die mit Ammoniak und Fettsäuren gebildet werden. Sie werden typischerweise aus pflanzlichen Ölen oder tierischen Fetten hergestellt. Der Herstellungsprozess beinhaltet die Veresterung von Fettsäuren mit Glycerin und anschließende Reaktion mit Phosphorsäure und Ammoniak.
Gehört Ammoniumphosphatide zu den Hauptallergenen?
Ammoniumphosphatide sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Ammoniumphosphatide verwendet?
Ammoniumphosphatide dienen als Emulgatoren in Lebensmitteln.
Ist Ammoniumphosphatide unbedenklich?
Ammoniumphosphatide sind als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Ammoniumphosphatide dienen als Emulgatoren in Lebensmitteln. Sie helfen dabei, Öl und Wasser zu mischen und eine stabile Emulsion zu bilden. Dies ist besonders nützlich in Produkten wie Schokoladenkonfekt und Müsliriegeln, um die Textur und das Mundgefühl zu verbessern.
Gesundheitliche Hinweise
Ammoniumphosphatide sind als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben diese Substanz bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine größeren Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | 10000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 10000 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 10000 |
Allergeninformationen
Ammoniumphosphatide sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie werden nicht aus den 14 Hauptallergenen gewonnen.
Lebensmittel mit Ammoniumphosphatide
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