Ammonium
Was ist Ammonium?
Ammonium ist ein chemisches Element mit dem Symbol N und der Ordnungszahl 7. Es ist ein farb- und geruchloses Gas, das in der Natur weit verbreitet ist, insbesondere in der Luft. In der Lebensmittelindustrie werden verschiedene Ammoniumverbindungen als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, die durch chemische Synthese hergestellt werden.
Ist Ammonium vegan?
Ammonium ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Ammonium glutenfrei?
Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere.
Gehört Ammonium zu den Hauptallergenen?
Ammoniumverbindungen sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Ammonium verwendet?
Ammoniumverbindungen wie Ammoniumcarbonat (E 503) und Ammoniumhydrogencarbonat (E 503) dienen als Backtriebmittel.
Ist Ammonium unbedenklich?
Ammoniumcarbonat und Ammoniumhydrogencarbonat sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Ammoniumverbindungen wie Ammoniumcarbonat (E 503) und Ammoniumhydrogencarbonat (E 503) dienen als Backtriebmittel. Sie setzen bei Erwärmung Kohlendioxid frei, wodurch Teige aufgehen und eine lockere Textur erhalten. Diese werden häufig in Backwaren wie Keksen, Crackern und Kuchen eingesetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Ammoniumcarbonat und Ammoniumhydrogencarbonat sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diese Stoffe bewertet. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln gelten sie als sicher. Sie werden in den üblichen Mengen, die bei Verzehr von Backwaren aufgenommen werden, nicht als gesundheitlich bedenklich eingestuft.
Allergeninformationen
Ammoniumverbindungen sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Ammonium
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