Zutat · E950

Acesulfam-K

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller setzen Acesulfam-K als Süßungsmittel in Lebensmitteln ein. Es ist etwa 200-mal süßer als …

Was ist Acesulfam-K?

Acesulfam-K ist ein künstlicher Süßstoff. Er wird durch chemische Synthese hergestellt. Die Herstellung basiert auf der Verbindung von Kaliumsalz und Acesulfamsäure.

Ist Acesulfam-K vegan?

Acesulfam-K ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Acesulfam-K glutenfrei?

Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.

Gehört Acesulfam-K zu den Hauptallergenen?

Acesulfam-K ist kein Allergen und steht nicht auf der Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Acesulfam-K verwendet?

Hersteller setzen Acesulfam-K als Süßungsmittel in Lebensmitteln ein.

Ist Acesulfam-K unbedenklich?

Acesulfam-K ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller setzen Acesulfam-K als Süßungsmittel in Lebensmitteln ein. Es ist etwa 200-mal süßer als Haushaltszucker. Es wird häufig in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Produkten wie Getränken, Süßwaren und Backwaren verwendet.

Gesundheitliche Hinweise

Acesulfam-K ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben Acesulfam-K bewertet. Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichen Verzehrmengen liegen vor. Es gibt keine eindeutigen Belege dafür, dass Acesulfam-K bei üblichen Aufnahmemengen gesundheitsschädlich ist.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt350
3 Speiseeis800
4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake200
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven350
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott350
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte1000
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse1000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren1000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren2500
5.3 Kaugummi2000
5.3 Kaugummi800
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4500
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4350
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.41000
6.3 Frühstücksgetreidekost1200
7.2 Feine Backwaren2000
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet200
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
12.4 Senf350
12.5 Suppen und Brühen110
12.6 Soßen350
12.7 Salate und würzige Brotaufstriche350
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)450
13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013450

Angezeigt werden die ersten 30 von 44 Lebensmittelkategorien. Die übrigen Kategorien fehlen hier; steht eine Verwendung nicht in dieser Tabelle, heißt das also nicht, dass sie unzulässig ist. Zum vollständigen Eintrag.

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Acesulfam-K ist kein Allergen und steht nicht auf der Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.