Teebaumöl
Was ist Teebaumöl?
Teebaumöl ist ein ätherisches Öl, das aus den Blättern und Zweigen des Teebaums (Melaleuca alternifolia) gewonnen wird, der hauptsächlich in Australien heimisch ist. Die Gewinnung erfolgt in der Regel durch Wasserdampfdestillation der Pflanzenteile. Das Öl ist bekannt für seinen starken, medizinischen Geruch und seine Inhaltsstoffe wie Terpinen und Cineol.
Ist Teebaumöl vegan?
Teebaumöl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Teebaumöl zu den Hauptallergenen?
Teebaumöl ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Teebaumöl verwendet?
Teebaumöl wird in Lebensmitteln, insbesondere in Süßwaren wie Bonbons und zuckerfreien Kaugummis, als Aromastoff eingesetzt.
Ist Teebaumöl unbedenklich?
Teebaumöl ist in der EU kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff.
Verwendungszweck
Teebaumöl wird in Lebensmitteln, insbesondere in Süßwaren wie Bonbons und zuckerfreien Kaugummis, als Aromastoff eingesetzt. Es verleiht den Produkten einen frischen und minzigen Geschmack. Seine Verwendung in Lebensmitteln ist jedoch eher begrenzt und konzentriert sich auf Produkte, die eine intensive Geschmacksnote aufweisen sollen.
Gesundheitliche Hinweise
Teebaumöl ist in der EU kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Es wird in der Regel als Aromastoff verwendet und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Teebaumöl im Kontext von Aromen bewertet. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung in Lebensmitteln in geringen Mengen werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt jedoch Berichte über Hautreizungen und allergische Reaktionen bei äußerlicher Anwendung konzentrierter Öle, was bei der Verwendung in Lebensmitteln durch die Verdünnung und die geringen Mengen unwahrscheinlich ist.
Allergeninformationen
Teebaumöl ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Es ist kein Allergen, das eine Hervorhebung in der Zutatenliste erfordert. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Teebaumöl
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