Süßholzwurzelextrakt
Was ist Süßholzwurzelextrakt?
Süßholzwurzelextrakt ist ein Extrakt aus den Wurzeln der Süßholzpflanze (Glycyrrhiza glabra). Die Wurzeln werden getrocknet, zerkleinert und anschließend mit Wasser oder Alkohol extrahiert, um die wertgebenden Inhaltsstoffe zu gewinnen. Der Extrakt wird dann konzentriert und getrocknet.
Ist Süßholzwurzelextrakt vegan?
Süßholzwurzelextrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Süßholzwurzelextrakt zu den Hauptallergenen?
Süßholzwurzelextrakt gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.
Wofür wird Süßholzwurzelextrakt verwendet?
Süßholzwurzelextrakt wird hauptsächlich als Süßungsmittel und Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Süßholzwurzelextrakt unbedenklich?
Süßholzwurzelextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Süßholzwurzelextrakt wird hauptsächlich als Süßungsmittel und Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt. Sein intensiver, süßlich-lakritzartiger Geschmack macht ihn beliebt in Süßwaren wie Lakritz, Bonbons und Hustenpastillen. Er kann auch in Getränken und einigen herzhaften Gerichten zur Geschmacksabrundung verwendet werden.
Gesundheitliche Hinweise
Süßholzwurzelextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat Süßholzextrakte und deren Hauptwirkstoff Glycyrrhizin bewertet. Der übermäßige Konsum von Glycyrrhizin kann zu unerwünschten Effekten wie erhöhtem Blutdruck und Kaliummangel führen. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln gelten diese Risiken als gering. Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der zugelassenen Zusatzstoffe regelmäßig auf Basis von EFSA-Bewertungen.
Allergeninformationen
Süßholzwurzelextrakt gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Süßholzwurzelextrakt
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