Silicium Dioxid
Was ist Silicium Dioxid?
Siliciumdioxid, auch Siliziumdioxid genannt, ist eine natürlich vorkommende chemische Verbindung aus Silizium und Sauerstoff. Es ist ein Hauptbestandteil von Sand und Quarz. In der Lebensmittelindustrie wird es in hochreiner Form als synthetisches Pulver eingesetzt, das durch verschiedene chemische Verfahren hergestellt wird.
Ist Silicium Dioxid vegan?
Silicium Dioxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Silicium Dioxid zu den Hauptallergenen?
Siliciumdioxid ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Silicium Dioxid verwendet?
Siliciumdioxid wird als Trennmittel und Rieselhilfe in pulverförmigen Lebensmitteln verwendet, um das Zusammenklumpen zu verhindern und die Fließfähigkeit zu verbessern.
Ist Silicium Dioxid unbedenklich?
Siliciumdioxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 551 zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Siliciumdioxid wird als Trennmittel und Rieselhilfe in pulverförmigen Lebensmitteln verwendet, um das Zusammenklumpen zu verhindern und die Fließfähigkeit zu verbessern. Es dient auch als Verdickungsmittel und Stabilisator in flüssigen Produkten. Es findet sich häufig in Kakaopulvern, Instant-Getränkepulvern, Gewürzmischungen und Backpulvern.
Gesundheitliche Hinweise
Siliciumdioxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 551 zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln gelten die als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Die Partikelgröße kann bei der Bewertung eine Rolle spielen, aber für die Lebensmittelanwendung werden in der Regel Partikel verwendet, die als inert gelten.
Allergeninformationen
Siliciumdioxid ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Silicium Dioxid
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