Zutat

Schwarzer

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Schwarzer Pfeffer wird als Gewürz verwendet, um Speisen Schärfe und Aroma zu verleihen. Er …

Was ist Schwarzer?

Schwarzer Pfeffer ist die Frucht des Pfefferbaums (Piper nigrum), der in tropischen Regionen angebaut wird. Die unreifen Früchte werden geerntet und getrocknet, wodurch sie ihre charakteristische schwarze Farbe und runzlige Oberfläche erhalten. Er ist eines der ältesten und am weitesten verbreiteten Gewürze der Welt.

Ist Schwarzer vegan?

Schwarzer ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Schwarzer zu den Hauptallergenen?

Schwarzer Pfeffer ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Wofür wird Schwarzer verwendet?

Schwarzer Pfeffer wird als Gewürz verwendet, um Speisen Schärfe und Aroma zu verleihen.

Ist Schwarzer unbedenklich?

Schwarzer Pfeffer ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Verwendungszweck

Schwarzer Pfeffer wird als Gewürz verwendet, um Speisen Schärfe und Aroma zu verleihen. Er passt zu einer Vielzahl von Gerichten, von herzhaften Speisen wie Fleisch und Gemüse bis hin zu süßen Speisen wie Obstsalaten. In der Lebensmittelindustrie wird er oft in Fertiggerichten, Saucen, Suppen und Snacks wie Chips eingesetzt.

Gesundheitliche Hinweise

Schwarzer Pfeffer ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Er wird traditionell als Gewürz und Heilpflanze verwendet. Die EFSA hat die Sicherheit von Piperin, einem Hauptbestandteil des schwarzen Pfeffers, im Rahmen der Bewertung von Aromastoffen bewertet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Verzehr von schwarzem Pfeffer in üblichen Mengen gesundheitsschädlich ist.

Allergeninformationen

Schwarzer Pfeffer ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Er gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die auf deutschen Zutatenlisten hervorgehoben werden müssen.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.