Schwarzer und weißer Pfeffer
Was ist Schwarzer und weißer Pfeffer?
Schwarzer und weißer Pfeffer sind die Früchte der Pflanze *Piper nigrum*. Schwarzer Pfeffer entsteht durch das Trocknen der unreifen, grünen Beeren, während weißer Pfeffer aus den reifen, roten Beeren gewonnen wird, deren äußere Schale nach dem Einweichen entfernt wird. Beide Sorten werden gemahlen als Gewürz verwendet.
Ist Schwarzer und weißer Pfeffer vegan?
Schwarzer und weißer Pfeffer ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Schwarzer und weißer Pfeffer zu den Hauptallergenen?
Pfeffer gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Schwarzer und weißer Pfeffer verwendet?
Pfeffer wird als Gewürz zur Geschmacksverstärkung in einer Vielzahl von herzhaften und süßen Speisen eingesetzt.
Ist Schwarzer und weißer Pfeffer unbedenklich?
Schwarzer und weißer Pfeffer sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und unterliegen daher nicht der EU-Zulassungsverordnung für Zusatzstoffe.
Verwendungszweck
Pfeffer wird als Gewürz zur Geschmacksverstärkung in einer Vielzahl von herzhaften und süßen Speisen eingesetzt. Er verleiht Gerichten Schärfe und Aroma. Typische Anwendungen finden sich in Fleischgerichten, Suppen, Saucen, Salaten und Backwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Schwarzer und weißer Pfeffer sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und unterliegen daher nicht der EU-Zulassungsverordnung für Zusatzstoffe. Sie werden traditionell als Gewürze verwendet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Piperin, einem Hauptbestandteil von schwarzem Pfeffer, im Rahmen von Neubewertungen von Aromastoffen bewertet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der übliche Verzehr von Pfeffer in Lebensmitteln gesundheitsschädlich ist. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine ausgewogene Ernährung, die auch Gewürze in Maßen einschließt.
Allergeninformationen
Pfeffer gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden müssen. Senf ist zwar ein Hauptallergen, Pfeffer selbst jedoch nicht. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Schwarzer und weißer Pfeffer
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