Zutat · E944

Propan

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Propan wird als Treibgas in Sprays eingesetzt, beispielsweise in Trennsprays für Backformen oder Kochsprays. …

Was ist Propan?

Propan ist ein farb- und geruchloses Gas, das aus Erdöl oder Erdgas gewonnen wird. Es ist ein gesättigter Kohlenwasserstoff und gehört zur Gruppe der Alkane. In der Lebensmittelindustrie wird es als Treibgas eingesetzt.

Ist Propan vegan?

Propan ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Propan glutenfrei?

Es ist auch nicht glutenhaltig.

Gehört Propan zu den Hauptallergenen?

Propan ist kein Allergen und steht nicht auf der Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Propan verwendet?

Propan wird als Treibgas in Sprays eingesetzt, beispielsweise in Trennsprays für Backformen oder Kochsprays.

Ist Propan unbedenklich?

Propan ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen.

Verwendungszweck

Propan wird als Treibgas in Sprays eingesetzt, beispielsweise in Trennsprays für Backformen oder Kochsprays. Es ermöglicht das feine Zerstäuben des Produkts, um eine gleichmäßige Verteilung auf Oberflächen zu gewährleisten. Dies verhindert Anhaften und erleichtert die Anwendung.

Gesundheitliche Hinweise

Propan ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen. Es wird nicht als Treibgas im Sinne der Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine spezifischen Bewertungen zu Propan als Lebensmittelzusatzstoff veröffentlicht. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Auswirkungen bei der Verwendung als Treibgas in Lebensmitteln, da es nicht direkt konsumiert wird und nur als Treibmittel dient.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
2.3 Backspray auf PflanzenölbasisKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Propan ist kein Allergen und steht nicht auf der Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch nicht glutenhaltig.

Lebensmittel mit Propan

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.