Zutat

Orangeschalenextrakt

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Orangenschalenextrakt wird als Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt, um einen intensiven Orangengeschmack zu verleihen. Er …

Was ist Orangeschalenextrakt?

Orangenschalenextrakt wird aus den Schalen von Orangen gewonnen. Die Schalen werden getrocknet und dann mit einem Lösungsmittel extrahiert, um die Aromastoffe und Öle zu isolieren. Das Ergebnis ist ein konzentrierter Extrakt, der das typische Aroma von Orangen aufweist.

Ist Orangeschalenextrakt vegan?

Orangeschalenextrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Orangeschalenextrakt zu den Hauptallergenen?

Orangenschalenextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Orangeschalenextrakt verwendet?

Orangenschalenextrakt wird als Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt, um einen intensiven Orangengeschmack zu verleihen.

Ist Orangeschalenextrakt unbedenklich?

Orangenschalenextrakt ist in der EU als Aromastoff zugelassen und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen.

Verwendungszweck

Orangenschalenextrakt wird als Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt, um einen intensiven Orangengeschmack zu verleihen. Er findet sich häufig in Süßwaren, Backwaren, Desserts und Getränken. Insbesondere in Erfrischungsgetränken und Fruchtnektaren wird er zur Geschmacksverstärkung verwendet.

Gesundheitliche Hinweise

Orangenschalenextrakt ist in der EU als Aromastoff zugelassen und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Aromastoffe generell bewertet. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt keine bekannten Kontroversen bezüglich der Sicherheit von Orangenschalenextrakt bei üblichem Verzehr.

Allergeninformationen

Orangenschalenextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Orangeschalenextrakt

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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