Lakritz
Was ist Lakritz?
Lakritz wird aus der getrockneten Wurzel der Süßholzpflanze (Glycyrrhiza glabra) gewonnen. Die Wurzel wird gereinigt, getrocknet und dann zu einem Pulver vermahlen, aus dem durch Extraktion mit Wasser oder Alkohol der süßende und aromatisierende Extrakt gewonnen wird. Dieser Extrakt ist die Grundlage für Lakritzprodukte.
Ist Lakritz vegan?
Lakritz ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Lakritz glutenfrei?
Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Lakritz zu den Hauptallergenen?
Lakritz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011.
Wofür wird Lakritz verwendet?
Lakritzextrakt wird hauptsächlich als Aromastoff in Lebensmitteln verwendet, insbesondere in Süßwaren wie Lakritzbonbons, aber auch in Tees und Hustenbonbons.
Ist Lakritz unbedenklich?
Lakritzextrakt ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und benötigt daher keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Lakritzextrakt wird hauptsächlich als Aromastoff in Lebensmitteln verwendet, insbesondere in Süßwaren wie Lakritzbonbons, aber auch in Tees und Hustenbonbons. Seine charakteristische süß-herbe Note und die leicht süßende Eigenschaft machen ihn zu einem beliebten Bestandteil für verschiedene Produkte. Er kann auch zur Farbgebung beitragen.
Gesundheitliche Hinweise
Lakritzextrakt ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und benötigt daher keine E-Nummer. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Glycyrrhizin, einer Hauptkomponente des Lakritzextrakts, bewertet. Bei übermäßigem Verzehr von Lakritz, das hohe Mengen an Glycyrrhizin enthält, können Nebenwirkungen wie Blutdruckanstieg und Kaliummangel auftreten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, den Salzkonsum zu reduzieren, was indirekt auch bei Lakritzprodukten relevant ist, da diese oft salzhaltig sind.
Allergeninformationen
Lakritz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011. Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Lakritz
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