Lakritz extrakt
Was ist Lakritz extrakt?
Lakritzextrakt ist ein Extrakt aus der Wurzel der Süßholzpflanze (Glycyrrhiza glabra). Die Wurzel wird getrocknet, zerkleinert und dann mit Wasser oder Alkohol extrahiert, um die süß und würzig schmeckenden Inhaltsstoffe zu gewinnen. Das Ergebnis ist ein dunkler, sirupartiger Extrakt.
Ist Lakritz extrakt vegan?
Lakritz extrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Lakritz extrakt zu den Hauptallergenen?
Lakritzextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011.
Wofür wird Lakritz extrakt verwendet?
Lakritzextrakt wird hauptsächlich als Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt, insbesondere in Süßwaren wie Lakritzbonbons, Gummibärchen und Schokolade.
Ist Lakritz extrakt unbedenklich?
Lakritzextrakt ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen, sondern wird als Aromastoff verwendet.
Verwendungszweck
Lakritzextrakt wird hauptsächlich als Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt, insbesondere in Süßwaren wie Lakritzbonbons, Gummibärchen und Schokolade. Sein charakteristischer Geschmack verleiht den Produkten eine tiefe, süßlich-würzige Note. Es kann auch in Getränken und einigen herzhaften Gerichten verwendet werden.
Gesundheitliche Hinweise
Lakritzextrakt ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen, sondern wird als Aromastoff verwendet. Der Hauptwirkstoff ist Glycyrrhizin, das bei übermäßigem Konsum zu Nebenwirkungen wie Bluthochdruck und Kaliummangel führen kann. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Anwendung von Lakritz in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln bewertet. Die EFSA hat die Sicherheit von Glycyrrhizin in Lebensmitteln im Hinblick auf den Konsum von Süßholzwurzel und deren Derivaten bewertet. Bei üblichem Verzehr von Süßwaren sind gesundheitliche Beeinträchtigungen unwahrscheinlich.
Allergeninformationen
Lakritzextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011.
Lebensmittel mit Lakritz extrakt
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