Zutat

Koffein

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Koffein wird häufig als stimulierender Inhaltsstoff in Getränken wie Energy-Drinks, Cola-Getränken und Kaffee eingesetzt, …

Was ist Koffein?

Koffein ist ein natürlich vorkommendes Alkaloid, das in den Blättern und Samen verschiedener Pflanzen wie Kaffeebohnen, Teeblättern und Kakaobohnen vorkommt. Es wird oft durch Extraktion aus pflanzlichen Quellen oder synthetisch hergestellt. Chemisch gesehen gehört es zur Gruppe der Xanthine.

Ist Koffein vegan?

Koffein ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Koffein zu den Hauptallergenen?

Koffein ist kein Allergen und muss nicht gemäß Anhang II der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden.

Wofür wird Koffein verwendet?

Koffein wird häufig als stimulierender Inhaltsstoff in Getränken wie Energy-Drinks, Cola-Getränken und Kaffee eingesetzt, um die Wachheit und Konzentration zu fördern.

Ist Koffein unbedenklich?

Koffein ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen, sondern wird als Zutat deklariert.

Verwendungszweck

Koffein wird häufig als stimulierender Inhaltsstoff in Getränken wie Energy-Drinks, Cola-Getränken und Kaffee eingesetzt, um die Wachheit und Konzentration zu fördern. Es kann auch in Nahrungsergänzungsmitteln und einigen Lebensmitteln zur Leistungssteigerung gefunden werden.

Gesundheitliche Hinweise

Koffein ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen, sondern wird als Zutat deklariert. Seine stimulierenden Wirkungen sind gut dokumentiert. Die EFSA hat die Sicherheit von Koffein in verschiedenen Kontexten bewertet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verzehr von Energy-Drinks. Bei übermäßigem Konsum können unerwünschte Wirkungen wie Herzrasen, Schlafstörungen oder Nervosität auftreten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine moderate Aufnahme.

Allergeninformationen

Koffein ist kein Allergen und muss nicht gemäß Anhang II der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Koffein

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.