Kardamom ganz
Was ist Kardamom ganz?
Kardamom ist ein Gewürz, das aus den Samen verschiedener Pflanzen der Gattung Elettaria und Amomum gewonnen wird. Die Samen sind in einer dünnen Samenhülle eingeschlossen, die grün oder braun gefärbt ist. Kardamom wird traditionell in der indischen und nahöstlichen Küche verwendet und ist auch in vielen Teesorten zu finden.
Ist Kardamom ganz vegan?
Kardamom ganz ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kardamom ganz zu den Hauptallergenen?
Kardamom ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Kardamom ganz verwendet?
Ganze Kardamomsamen werden als Gewürz in herzhaften und süßen Speisen verwendet, um ihnen ein komplexes Aroma zu verleihen, das als süß, würzig und leicht zitronig beschrieben wird.
Ist Kardamom ganz unbedenklich?
Kardamom ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Ganze Kardamomsamen werden als Gewürz in herzhaften und süßen Speisen verwendet, um ihnen ein komplexes Aroma zu verleihen, das als süß, würzig und leicht zitronig beschrieben wird. Sie werden oft in Currys, Reisgerichten, Gebäck und Getränken wie Kaffee und Tee eingesetzt. Die Samen können ganz oder gemahlen verwendet werden, wobei ganze Samen ein milderes Aroma abgeben.
Gesundheitliche Hinweise
Kardamom ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Traditionell wird Kardamom in der Volksmedizin für verschiedene Zwecke eingesetzt, wissenschaftliche Belege für spezifische gesundheitliche Wirkungen bei üblichen Verzehrmengen sind jedoch begrenzt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine spezifischen Bewertungen zu Kardamom in Bezug auf seine Verwendung als Lebensmittel veröffentlicht.
Allergeninformationen
Kardamom ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Kardamom ganz
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