Holunderblütenaroma
Was ist Holunderblütenaroma?
Holunderblütenaroma ist ein Aromastoff, der aus den Blüten des Holunderstrauchs gewonnen wird. Die Blüten werden typischerweise geerntet und dann durch verschiedene Verfahren wie Extraktion oder Destillation verarbeitet, um das charakteristische Aroma zu isolieren. Dieses Aroma wird in der Lebensmittelindustrie verwendet, um den Geschmack von Produkten zu verbessern oder zu imitieren.
Ist Holunderblütenaroma vegan?
Holunderblütenaroma ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Holunderblütenaroma zu den Hauptallergenen?
Holunderblütenaroma ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Holunderblütenaroma verwendet?
Hersteller setzen Holunderblütenaroma ein, um Lebensmitteln und Getränken ein blumiges, leicht süßliches und erfrischendes Aroma zu verleihen.
Ist Holunderblütenaroma unbedenklich?
Holunderblütenaroma ist in der EU als Aromastoff zugelassen und unterliegt den Bestimmungen der europäischen Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008.
Verwendungszweck
Hersteller setzen Holunderblütenaroma ein, um Lebensmitteln und Getränken ein blumiges, leicht süßliches und erfrischendes Aroma zu verleihen. Es findet häufig Anwendung in Süßwaren, Desserts, Backwaren, Erfrischungsgetränken, Tees und Likören. Als Aromastoff dient es der Geschmacksgebung und kann dazu beitragen, ein natürliches Holunderblütenaroma zu erzeugen.
Gesundheitliche Hinweise
Holunderblütenaroma ist in der EU als Aromastoff zugelassen und unterliegt den Bestimmungen der europäischen Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet die Sicherheit von Aromastoffen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt keine Hinweise auf besondere gesundheitliche Risiken bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Holunderblütenaroma ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Holunderblütenaroma
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