Grün s
Was ist Grün s?
Grün s ist ein Aromaextrakt, der typischerweise aus der Waldmeisterpflanze (Galium odoratum) gewonnen wird. Die Pflanze ist in Europa heimisch und wächst bevorzugt in schattigen Wäldern. Für die Aromagewinnung werden die Blätter und Stängel der Pflanze geerntet und verarbeitet.
Ist Grün s vegan?
Grün s ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Grün s zu den Hauptallergenen?
Grün s ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Wofür wird Grün s verwendet?
Aromaextrakte wie Grün s werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen einen charakteristischen Geschmack und Duft zu verleihen.
Ist Grün s unbedenklich?
Grün s ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat daher keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Aromaextrakte wie Grün s werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen einen charakteristischen Geschmack und Duft zu verleihen. Es wird häufig in Süßwaren, Desserts, Getränken und Backwaren verwendet, um einen süßlich-krautigen Waldmeistergeschmack zu erzeugen.
Gesundheitliche Hinweise
Grün s ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat daher keine E-Nummer. Es ist in der Regel unbedenklich, wenn es in den üblichen Mengen in Lebensmitteln verwendet wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für diesen natürlichen Aromastoff veröffentlicht, da natürliche Aromen nicht denselben Zulassungsprozess wie synthetische Zusatzstoffe durchlaufen. Bei der Verwendung von Waldmeister in größeren Mengen wurde in der Vergangenheit über das Vorkommen von Cumarin diskutiert, das in reiner Form gesundheitliche Bedenken aufwerfen kann. Die in Lebensmitteln eingesetzten Mengen sind jedoch so gering, dass sie als unproblematisch gelten.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 10 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 100 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 100 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 100 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 100 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 250 |
Allergeninformationen
Grün s ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Grün s
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