Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten
Was ist Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten?
Gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten sind das Ergebnis der Verarbeitung von Vanilleschoten, die von der Orchideenart *Vanilla planifolia* stammen. Nach der Ernte und Fermentation werden die Schoten getrocknet und zu einem feinen Pulver vermahlen, wobei die aromatischen Bestandteile extrahiert werden. Dieses Pulver dient als intensiver Geschmacksgeber in Lebensmitteln.
Ist Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten vegan?
Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten zu den Hauptallergenen?
Gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten gehören nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten verwendet?
Hersteller verwenden gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten, um Lebensmitteln ein authentisches und vollmundiges Vanillearoma zu verleihen.
Ist Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten unbedenklich?
Gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten sind kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen, sondern ein Gewürz und Aromastoff.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten, um Lebensmitteln ein authentisches und vollmundiges Vanillearoma zu verleihen. Sie werden häufig in Süßwaren, Backwaren, Desserts wie Eis und Pudding sowie in Getränken eingesetzt. Die feine Mahlung ermöglicht eine gute Verteilung des Aromas im Endprodukt.
Gesundheitliche Hinweise
Gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten sind kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen, sondern ein Gewürz und Aromastoff. Sie sind in der Regel unbedenklich, wenn sie in den üblichen Mengen verzehrt werden. Es sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr bekannt.
Allergeninformationen
Gemahlene extrahierte Bourbon-Vanilleschoten gehören nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Gemahlene extrahierte Bourbon Vanilleschoten
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