Gemahlene Bourbonvanille
Was ist Gemahlene Bourbonvanille?
Gemahlene Bourbonvanille sind die pulverisierten Samen und Schoten der Vanilleorchidee (Vanilla planifolia), die hauptsächlich in Madagaskar angebaut wird. Die Bourbon-Vanille ist bekannt für ihr reiches, süßes und blumiges Aroma. Die Verarbeitung umfasst die Fermentation und Trocknung der Vanilleschoten, bevor sie zu einem feinen Pulver gemahlen werden.
Ist Gemahlene Bourbonvanille vegan?
Gemahlene Bourbonvanille ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Gemahlene Bourbonvanille zu den Hauptallergenen?
Gemahlene Bourbonvanille ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Gemahlene Bourbonvanille verwendet?
Gemahlene Bourbonvanille wird als natürliches Aroma und Geschmacksverstärker in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Gemahlene Bourbonvanille unbedenklich?
Gemahlene Bourbonvanille ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Gemahlene Bourbonvanille wird als natürliches Aroma und Geschmacksverstärker in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Sie verleiht Süßwaren, Backwaren, Desserts, Eiscreme und Getränken eine charakteristische süße und aromatische Note. Ihre Verwendung ist darauf zurückzuführen, dass sie als hochwertiges und authentisches Vanillearoma geschätzt wird.
Gesundheitliche Hinweise
Gemahlene Bourbonvanille ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Sie wird als Lebensmittelzutat verwendet. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für gemahlene Vanille als Zusatzstoff durchgeführt, da sie nicht als solcher klassifiziert ist. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit als Lebensmittelzutat.
Allergeninformationen
Gemahlene Bourbonvanille ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die auf deutschen Verpackungen hervorgehoben werden müssen.
Lebensmittel mit Gemahlene Bourbonvanille
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