Chilliextrakt
Was ist Chilliextrakt?
Chilliextrakt ist ein konzentriertes Extrakt aus Chilischoten, das zur Gewinnung von Schärfe und Aroma verwendet wird. Es wird durch Extraktion der Schärfestoffe (Capsaicinoide) aus den Früchten von Paprikapflanzen, insbesondere der Gattung Capsicum, hergestellt. Der Prozess kann die Verwendung von Lösungsmitteln beinhalten, die anschließend entfernt werden, um ein hochkonzentriertes Produkt zu erhalten.
Ist Chilliextrakt vegan?
Chilliextrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Chilliextrakt zu den Hauptallergenen?
Chilliextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Chilliextrakt verwendet?
Hersteller setzen Chilliextrakt ein, um Lebensmitteln eine intensive Schärfe und ein charakteristisches Aroma zu verleihen.
Ist Chilliextrakt unbedenklich?
Chilliextrakt wird in der EU als Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bewertet.
Verwendungszweck
Hersteller setzen Chilliextrakt ein, um Lebensmitteln eine intensive Schärfe und ein charakteristisches Aroma zu verleihen. Es dient als Geschmacksverstärker und wird häufig in einer Vielzahl von Produkten wie Saucen, Marinaden, Snacks, Fleischwaren und Fertiggerichten verwendet, um deren Geschmacksprofil zu intensivieren.
Gesundheitliche Hinweise
Chilliextrakt wird in der EU als Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bewertet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Capsaicin, dem Hauptwirkstoff von Chilliextrakt, im Rahmen der Neubewertung von Aromastoffen geprüft. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln gelten die durch den Einsatz von Chilliextrakt entstehenden Aufnahmemengen als sicher. Es gibt keine Hinweise auf signifikante gesundheitliche Risiken bei der Verwendung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Allergeninformationen
Chilliextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den Hauptallergenen ab, die eine Hervorhebung in der Zutatenliste erfordern.
Lebensmittel mit Chilliextrakt
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