Zutat

Capsaicin-Extrakt

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Capsaicin-Extrakt als Schärfegeber in Lebensmitteln. Er ermöglicht eine präzise Steuerung des Schärfegrades …

Was ist Capsaicin-Extrakt?

Capsaicin-Extrakt ist ein Stoff, der aus Chilischoten gewonnen wird. Er ist für die Schärfe von Chilis verantwortlich und wird durch Extraktion aus den Früchten verschiedener Paprikasorten (Capsicum-Arten) hergestellt. Der Extrakt wird gereinigt, um eine konzentrierte Form des Schärfestoffs Capsaicin zu erhalten.

Ist Capsaicin-Extrakt vegan?

Capsaicin-Extrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Capsaicin-Extrakt zu den Hauptallergenen?

Capsaicin-Extrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Capsaicin-Extrakt verwendet?

Hersteller verwenden Capsaicin-Extrakt als Schärfegeber in Lebensmitteln.

Ist Capsaicin-Extrakt unbedenklich?

Capsaicin-Extrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Capsaicin-Extrakt als Schärfegeber in Lebensmitteln. Er ermöglicht eine präzise Steuerung des Schärfegrades und wird daher in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, darunter Saucen, Snacks, Gewürzmischungen und Fertiggerichte, um ihnen eine pikante Note zu verleihen.

Gesundheitliche Hinweise

Capsaicin-Extrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Stoff bewertet. Bei der Aufnahme in Lebensmitteln in den üblichen Mengen wird er als sicher angesehen. Es gibt keine Hinweise auf negative gesundheitliche Auswirkungen bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in den erlaubten Konzentrationen.

Allergeninformationen

Capsaicin-Extrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er leitet sich nicht von den dort aufgeführten Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Capsaicin-Extrakt

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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