Ernährungsratgeber

E-Nummern und Zusatzstoffe: Zulassung und Kennzeichnung in der EU

Was E-Nummern bedeuten, wie Zusatzstoffe in der EU zugelassen werden, wie sie in der Zutatenliste stehen und wann der Farbstoff-Warnhinweis Pflicht ist.

In vielen Zutatenlisten stehen Angaben wie „Emulgator: Lecithine“ oder „Konservierungsstoff E 202“. Das sind Lebensmittelzusatzstoffe, und die E-Nummern sind ihre Kennziffern. Dieser Ratgeber erklärt, wozu Zusatzstoffe eingesetzt werden, wie sie in der EU zugelassen werden und wie sie auf dem Etikett erscheinen.

Wozu Zusatzstoffe dienen

Zusatzstoffe werden Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt: Sie machen sie länger haltbar, sorgen für eine gleichbleibende Konsistenz, verhindern, dass sich Zutaten entmischen, oder ersetzen Zucker. Die LMIV fasst sie in Klassen zusammen, darunter:

  • Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel,
  • Farbstoffe,
  • Süßungsmittel,
  • Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungsmittel und Geliermittel,
  • Säuerungsmittel, Säureregulatoren und Backtriebmittel,
  • Geschmacksverstärker, Überzugmittel, Feuchthaltemittel und Trennmittel.

Viele Zusatzstoffe sind vertraute Stoffe: Citronensäure kommt in Zitrusfrüchten vor, Pektin in Äpfeln, Lecithine werden häufig aus Soja oder Sonnenblumen gewonnen.

Was eine E-Nummer bedeutet

Eine E-Nummer kennzeichnet einen Stoff, der in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist. Sie ist kein Warnsignal, sondern eine eindeutige Bezeichnung, die in allen Amtssprachen gleich ist. International werden dieselben Ziffern im Codex-System verwendet, dort mit dem Kürzel INS.

Wie Zusatzstoffe zugelassen werden

In der EU darf ein Zusatzstoff nur verwendet werden, wenn er in der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 steht. Die Liste legt auch die Verwendungsbedingungen fest, also in welchen Lebensmitteln ein Stoff erlaubt ist und in welcher Höchstmenge. Die Verordnung gilt in Deutschland unmittelbar.

Aufgenommen wird ein Zusatzstoff nach Artikel 6 der Verordnung nur, wenn er bei der vorgesehenen Dosis gesundheitlich unbedenklich ist, eine hinreichende technische Notwendigkeit besteht und Verbraucher durch seine Verwendung nicht irregeführt werden. Die wissenschaftliche Bewertung übernimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA); über die Liste entscheidet anschließend die Europäische Kommission. Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, bewertet die EFSA in einem laufenden Programm neu. In Deutschland bewertet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln und informiert die Öffentlichkeit.

Für viele Zusatzstoffe legen die Gremien eine duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI) fest: die Menge, die ein Mensch lebenslang täglich aufnehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Gesundheitsrisiko zu erwarten ist. Erlaubte Verwendungen und Höchstmengen werden daran ausgerichtet.

Wenn sich die Bewertung ändert: das Beispiel E 171

Neue Erkenntnisse können zu neuen Entscheidungen führen. Die EFSA kam 2021 zu dem Schluss, dass Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gelten kann, weil Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausgeräumt werden konnten. Mit der Verordnung (EU) 2022/63 wurde E 171 ab dem 7. Februar 2022 aus der Unionsliste gestrichen. Lebensmittel, die vorher nach den alten Regeln hergestellt wurden, durften noch bis zum 7. August 2022 in Verkehr gebracht werden und danach bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums im Handel bleiben.

So stehen Zusatzstoffe in der Zutatenliste

Gehört ein Zusatzstoff zu einer der Klassen in Anhang VII Teil C der LMIV, wird er mit dem Klassennamen und seiner speziellen Bezeichnung oder E-Nummer angegeben, zum Beispiel „Konservierungsstoff: Kaliumsorbat“ oder „Konservierungsstoff E 202“. Passt ein Stoff zu mehreren Klassen, gilt die Klasse seiner hauptsächlichen Wirkung im jeweiligen Lebensmittel.

Ein Beispiel

Eine Zutatenliste könnte so enden: „… Säuerungsmittel: Citronensäure, Verdickungsmittel: Guarkernmehl, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat, Farbstoff: E 160a“. Daraus lässt sich ablesen, welche Aufgabe jeder Stoff hat: Citronensäure sorgt für einen säuerlichen Geschmack, Guarkernmehl für eine sämige Konsistenz, Kaliumsorbat für Haltbarkeit und E 160a, die Carotine, für eine gelb-orange Farbe. Weil die Zutaten nach Gewicht absteigend geordnet sind, stehen Zusatzstoffe meist am Ende der Liste.

Nicht jeder Zusatzstoff muss erscheinen. Gelangt er nur über eine Zutat ins Produkt und hat dort keine technologische Wirkung mehr, oder wird er als Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt, entfällt die Angabe (Artikel 20 Buchstabe b LMIV). Eine kurze Zutatenliste bedeutet also nicht zwingend, dass bei der Herstellung keine weiteren Stoffe verwendet wurden.

Der Warnhinweis bei sechs Farbstoffen

Für sechs Farbstoffe gilt eine besondere Kennzeichnungspflicht (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang V). Enthält ein Lebensmittel einen davon, muss neben der Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffs stehen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

  • Gelborange S (E 110)
  • Chinolingelb (E 104)
  • Azorubin (E 122)
  • Allurarot AC (E 129)
  • Tartrazin (E 102)
  • Cochenillerot A (E 124)

Fünf davon sind Azofarbstoffe, Chinolingelb nicht; deshalb ist oft vom „Azofarbstoff-Warnhinweis“ die Rede. Es handelt sich um eine Kennzeichnungspflicht, kein Verbot: Die Farbstoffe bleiben zugelassen. Ausgenommen sind unter anderem Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol.

Zusatzstoffe sinnvoll einordnen

  • Auf die Funktion achten. „Backtriebmittel: Natriumhydrogencarbonat“ und „Farbstoff: E 129“ erfüllen ganz unterschiedliche Aufgaben.
  • Natrium mitdenken. Einige Backtriebmittel und Konservierungsstoffe enthalten Natrium, das in den Salzgehalt eingerechnet wird; siehe Salz und Natrium.
  • Allergene getrennt prüfen. Manche Zusatzstoffe stammen aus allergenen Quellen, etwa Sojalecithin. Allergene sind in jeder Form hervorzuheben; mehr im Ratgeber zur Allergenkennzeichnung.
  • „Natürlich“ ist keine Sicherheitskategorie. Natürliche und synthetisch hergestellte Zusatzstoffe durchlaufen dieselbe Zulassung.

Zusatzstoffe auf FoodFact

Im Zusatzstoff-Verzeichnis hat jeder Stoff eine eigene Seite mit den zugelassenen Verwendungen in der EU, soweit uns diese vorliegen, und den Produkten, in denen er vorkommt. Nach Funktion sortiert gibt es Übersichten wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Emulgatoren, außerdem die Produkte mit den meisten Zusatzstoffen. Unsere Stoffbeschreibungen sind teilweise automatisch erstellt und bis zur redaktionellen Prüfung so gekennzeichnet. Zutatenlisten ändern sich, deshalb bleibt die Verpackung maßgeblich.

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

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