Pflanzliche Zubereitung
Was ist Pflanzliche Zubereitung?
Pflanzliche Zubereitungen sind Mischungen aus pflanzlichen Rohstoffen, die dazu dienen, bestimmte Eigenschaften in Lebensmitteln zu erzielen oder zu verbessern. Sie können aus einer Vielzahl von pflanzlichen Bestandteilen wie Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten, Getreide oder Kräutern bestehen und werden durch verschiedene Verfahren wie Zerkleinern, Mischen oder Extrudieren hergestellt.
Ist Pflanzliche Zubereitung vegan?
Pflanzliche Zubereitung ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Pflanzliche Zubereitung zu den Hauptallergenen?
Pflanzliche Zubereitungen können potenziell Allergene enthalten, abhängig von ihren Inhaltsstoffen.
Wofür wird Pflanzliche Zubereitung verwendet?
Hersteller verwenden pflanzliche Zubereitungen, um Textur, Geschmack oder Aussehen von Lebensmitteln zu beeinflussen.
Ist Pflanzliche Zubereitung unbedenklich?
Pflanzliche Zubereitungen sind in der Regel keine Lebensmittelzusatzstoffe und fallen daher nicht unter die Regelungen der EU-Zusatzstoffzulassung.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden pflanzliche Zubereitungen, um Textur, Geschmack oder Aussehen von Lebensmitteln zu beeinflussen. Sie können als Füllstoffe, Bindemittel oder zur Verbesserung der Saftigkeit eingesetzt werden. Typische Anwendungen finden sich in vegetarischen und veganen Produkten wie pflanzlichen Alternativen zu Fleisch- und Milchprodukten, Fertiggerichten und Backwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Pflanzliche Zubereitungen sind in der Regel keine Lebensmittelzusatzstoffe und fallen daher nicht unter die Regelungen der EU-Zusatzstoffzulassung. Ihre gesundheitlichen Auswirkungen hängen von den einzelnen Bestandteilen ab. Die Sicherheit und Verträglichkeit wird durch die Zulassung der einzelnen Inhaltsstoffe als Lebensmittel oder Zusatzstoffe gewährleistet.
Allergeninformationen
Pflanzliche Zubereitungen können potenziell Allergene enthalten, abhängig von ihren Inhaltsstoffen. Wenn sie beispielsweise auf Sojabohnen oder Lupinen basieren, müssen diese gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden. Es handelt sich nicht per se um eines der 14 Hauptallergene, die Kennzeichnungspflicht besteht jedoch, wenn die Zubereitung aus allergenen Bestandteilen besteht.
Lebensmittel mit Pflanzliche Zubereitung
Produkte vergleichen →Automatisch erstellter Inhalt. Diese Beschreibung wurde automatisch erstellt und noch nicht redaktionell geprüft. Ungenauigkeiten sind möglich. Fehler gefunden? Hinweis senden.