Gärungskohlensäure
Was ist Gärungskohlensäure?
Gärungskohlensäure ist Kohlendioxid (CO2), das während der Gärung von Mikroorganismen wie Hefe entsteht. Dieser Prozess findet typischerweise bei der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken statt. Das entstehende Gas wird entweder in das Produkt eingeleitet oder entweicht.
Ist Gärungskohlensäure vegan?
Gärungskohlensäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Gärungskohlensäure glutenfrei?
Gluten ist ebenfalls nicht betroffen.
Gehört Gärungskohlensäure zu den Hauptallergenen?
Gärungskohlensäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und hat keine Ableitung von den in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Allergenen.
Wofür wird Gärungskohlensäure verwendet?
Hersteller nutzen Gärungskohlensäure, um Getränken eine sprudelnde Textur zu verleihen und den Geschmack zu beeinflussen.
Ist Gärungskohlensäure unbedenklich?
Kohlendioxid (E 290) ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller nutzen Gärungskohlensäure, um Getränken eine sprudelnde Textur zu verleihen und den Geschmack zu beeinflussen. Sie ist ein natürliches Nebenprodukt der Fermentation und daher häufig in Bieren, Sekt, Wein und manchen alkoholfreien Getränken zu finden. Sie trägt zur Schaumbildung und zum Mundgefühl bei.
Gesundheitliche Hinweise
Kohlendioxid (E 290) ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die in Lebensmitteln vorkommen, gilt Kohlendioxid als unbedenklich. Es gibt keine Berichte über gesundheitliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln, die Gärungskohlensäure enthalten.
Allergeninformationen
Gärungskohlensäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und hat keine Ableitung von den in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Allergenen. Gluten ist ebenfalls nicht betroffen.
Lebensmittel mit Gärungskohlensäure
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