Behandlungsmittel
Was ist Behandlungsmittel?
Behandlungsmittel sind Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, um technologische Zwecke zu erfüllen. Sie sind oft nicht dazu bestimmt, im Endprodukt verzehrt zu werden, oder ihre Anwesenheit ist nur von geringer Bedeutung. Beispiele hierfür sind Filterhilfsmittel oder Stoffe, die zur Klärung von Getränken eingesetzt werden.
Ist Behandlungsmittel glutenfrei?
Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere.
Gehört Behandlungsmittel zu den Hauptallergenen?
Behandlungsmittel sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV).
Wofür wird Behandlungsmittel verwendet?
Behandlungsmittel werden eingesetzt, um Prozesse wie Filtration, Klärung oder Extraktion zu unterstützen.
Ist Behandlungsmittel unbedenklich?
Die Verwendung von Behandlungsmitteln unterliegt in der EU der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Verwendungszweck
Behandlungsmittel werden eingesetzt, um Prozesse wie Filtration, Klärung oder Extraktion zu unterstützen. Sie können dazu beitragen, unerwünschte Bestandteile zu entfernen oder die Klarheit und Stabilität von Produkten wie Wein, Bier oder Säften zu verbessern. Sie sind in der Regel keine Zutaten im eigentlichen Sinne und müssen daher nicht immer in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Gesundheitliche Hinweise
Die Verwendung von Behandlungsmitteln unterliegt in der EU der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Stoffe, die als Behandlungshilfsmittel eingesetzt werden, müssen nicht auf der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung) aufgeführt sein, wenn sie im Endprodukt keine technologische Funktion mehr ausüben und nur in minimalen Mengen vorhanden sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen. Für Behandlungsmittel, die keine Zusatzstoffe sind, gelten die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zur Sicherheit.
Allergeninformationen
Behandlungsmittel sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV). Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Behandlungsmittel
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